Beschreibung:
neben der Kirche, über dem Postpartner
Die Vergabe der Wohnung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die Mieter Ihren Hauptwohnsitz an dieser für die Dauer des Mietverhältnisses anmelden. Die Gemeinde gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Jungmieterförderung in der Höhe von 25 % für einen Zeitraum von max. 5 Jahren.
Widmung laut FWP:
BK Bauland Kerngebiet
Möblierung:
derzeit keine vorhanden
Sanierungen:
derzeit keine
Infrastruktur:
Trinkwasser, Strom, Kanal, Telekommunikation, Breitband, Fernwärme, Glasfaseranbindung
Brennstoff:
feste Brennstoffe
Heizwärmebedarf (HWB) lt. Energieausweis
105.30